Über uns
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Von YOGA LOFT Waiblingen
(im folgenden "Studio" genannt):
1. Anwendungsbereich
Diese AGBs gelten für jegliche Nutzungen der Einrichtungen, Kurse und
Angebote des Studios durch Nutzer unabhängig von dem Ort, der Zeit und der
Art ihrer Durchführung, sofern sich nicht aus den jeweiligen Verträgen etwas
anderes ergibt.
2. Angebote des Studios
2.1. Mitgliedschaftsverträge sind Nutzungsverträge mit vertraglich
vereinbarter Laufzeit, die das Mitglied (Nutzer) gegen Zahlung eines
monatlichen oder halbjährlichen oder jährlichen Mitgliedsbeitrages zur
Nutzung des allgemeinen Kursangebotes des Studios, jedoch nicht von
Einzelangeboten gem. Ziffer 2.3 berechtigen. Die Mitgliedschaften sind nicht
übertragbar.
2.2. Mehrfachkarten berechtigen den Nutzer zu einer bestimmten Anzahl
von Kursbesuchen (Schnupperkarten oder 10-er Karten u. ä.). Eine Kündigung
ist nicht möglich. Bei 10er Karten beträgt die Laufzeit ab Ausstellungsdatum
4 Monate, bei 3er Schnupperkarten 1 Monat.
2.3. Einzelangebote sind gesondert zu buchende und zu vergütende
Leistungen, die nicht im allgemeinen Nutzungsangebot des Studios enthalten
sind wie Massagen, Einzelunterricht oder workshops u.a. Die Vergütung
richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Tarif.
3. Zahlungsfristen und Kündigung
3.1. Mitgliedschaftsverträge verlängern sich nach Ende der vertraglich
festgelegten Laufzeit automatisch um dem im Mitgliedschaftsvertrag
definierten Zeitraum, wenn sie nicht gemäß 3.2. oder 3.3. gekündigt wurden.
3.2. Der Mitgliedschaftsvertrag mit monatlicher Laufzeit ist von beiden
Seiten mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende der Laufzeit – mit
jährlicher Laufzeit mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende der Laufzeit –
kündbar. Das Yoga Abo unlimited wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die
ersten 3 Monate sind Probezeit. Nach diesen 3 Monaten verlängert sich das
Abo, wenn nicht gekündigt wird, automatisch um weitere 3 Monate. Das Yoga
Abo unlimited kann mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden.
3.3. Des Recht zur außerordentlichen Kündigung eines Mitgliedervertrags
bleibt von den Bestimmungen gem. Ziffer 3.2. unberührt.
3.4. Eine jede Kündigung hat schriftlich an Volker und Epple Yoga Loft
Stuttgart UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Breitscheidstraße 106 A, 70176
Stuttgart zu erfolgen.
3.5. Bei Sonderveranstaltungen (Workshops) kommt ein Teilnahmevertrag
durch Anmeldung des Nutzers – auch in elektronischer Form per Email -
verbindlich zustande. Das Studio behält sich vor, die Sonderveranstaltung
bis sieben Tage vor Durchführung der Sonderveranstaltung ohne Angabe von
Gründen abzusagen. Eine spätere Absage ist unter Angabe der Gründe,
beispielsweise Krankheit des Yogalehrers, möglich. Ansprüche des Nutzers
wegen Absage der Sonderveranstaltung sind ausgeschlossen.
3.5.1. Bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn kann der Nutzer die Teilnahme
an Sonderveranstaltungen kostenfrei stornieren.
3.5.2. Stornierungen des Nutzers bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn
werden mit 50 % der gebuchten Leistungen berechnet.
3.5.3. Stornierungen des Nutzers bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn
werden mit 70 % der gebuchten Leistungen berechnet.
3.5.4. Spätere Stornierungen oder die Nichtteilnahme der Veranstaltung
ohne Stornierung werden mit 90 % der gebuchten Leistungen berechnet.
3.5.5. Für Frühbucherbeträge, die nicht zum jeweils angegebene
Frühbuchertermin überwiesen wurden, erlauben wir uns am
Workshop/Veranstaltungstag den Restbetrag nachzufordern.
4. Preisänderungen
Das Studio behält sich vor, die geltenden Preise zu verändern. Die
Preisänderung wird wirksam, wenn sie mindestens einen Kalendermonat zuvor
durch Aushang in den Räumlichkeiten des Studios und durch Ankündigung auf
der Webseite bekannt gegeben werden. Bereits erworbene Karten und
Mitgliedschaftsverträge behalten ihre Gültigkeit zum vereinbarten Preis bis
zum Ablauf der Vertragslaufzeit.
5. Änderung des Kursangebotes bzw. der Öffnungszeiten
Das Studio behält sich vor, das Kursangebot bzw. die Öffnungszeiten in
zumutbarer Weise zu ändern. Dies gilt insbesondere für kurzfristige
Schließungs- und Wartungsarbeiten. Das Studio ist berechtigt, innerhalb
jeden Jahres bei Umbauarbeiten o. ä. organisatorischen Gründen bis zu 2
Wochen und auch bei 14-tägigen Betriebsferien, die frühzeitig per Aushang
bekannt gegeben werden, zu schließen, ohne dass dadurch die
Zahlungsbedingungen berührt werden.
6. Ausfall von Übungseinheiten
Im Fall von Krankheit, Urlaub oder anderweitige Verhinderung von Lehrern des
Studios, wird sich das Studio bemühen, eine Vertretung für das jeweilige
Kursangebot zu organisieren. Sollte dies nicht gelingen, so kann ein Kurs
ausfallen. Der Ausfall einer Kursstunde berechtigt die Teilnehmer nicht zu
einer Kürzung des Entgelts.
7. Gesundheit
7.1. Jeder Nutzer ist für seinen gesundheitlichen Zustand sowie für seine
körperliche Belastung selbst verantwortlich.
7.2. Der Nutzer informiert das Studio über eventuell bestehende
körperliche Gebrechen und gesundheitliche Störungen bzw. Einschränkungen,
die seine Fähigkeit zur Teilnahme am Yogaunterricht beeinträchtigen könnten,
auch wenn er diese für geringfügig hält.
8. Haftung
Das Studio haftet nicht für den Verlust jedweder Gegenstände (etwa Kleidung,
Wertgegenstände, Geld etc.), es sei denn, der Verlust beruht auf
vorsätzlichem oder grob fahrlässigen Verhalten des Studios.
Die Haftung von YOGA LOFT, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Ansprüchen wegen der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalspflichten) und bei Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB); insoweit haftet YOGA LOFT für jeden Grad des Verschuldens, wobei der im nachfolgenden Absatz angeführte Ausschluss zu berücksichtigen ist.
Die Kurse werden durch YOGA LOFT nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt. Ob die Teilnahme an den Kursen mit der körperlichen Verfassung des Teilnehmers vereinbar ist, entscheidet der Teilnehmer eigenverantwortlich, so dass die Teilnahme an den Kursen auf eigene Verantwortung des Teilnehmers erfolgt. Bei Vorerkrankungen hat der Teilnehmer im Vorfeld des Kurses einen Arzt zu konsultieren, dessen Einverständnis zur Teilnahme am Kurs einzuholen und YOGA LOFT im Vorfeld des Kurses über Vorerkrankungen sowie das diesbezügliche Feedback des Arztes zu informieren. YOGA LOFT haftet nicht für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Teilnehmers, die daraus resultiert, dass der Kurs mit der körperlichen Verfassung des Teilnehmers nicht vereinbar war und/oder dass der Teilnehmer seiner vorgenannten Informationspflicht betreffend eventuelle Vorerkrankungen nicht nachgekommen ist.
Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten auch für das Handeln von Erfüllungsgehilfen von YOGA LOFT.
9. Daten des Nutzers
Gem. § 33 BDSG werden personenbezogene Daten zur internen Bearbeitung (z.B.
Rechnungsstellung) elektronisch gespeichert. Der Nutzer erklärt, in diesem
Umfang mit der Bearbeitung und Nutzung seiner Daten einverstanden zu sein.
10. Sonstiges
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen von Mitgliedschaftsverträgen oder
diesen AGB unwirksam sein oder werden so wird dadurch die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stuttgart, der 28.08.2012